Beitragsordnung des Vereins Tierfreunde Wendland e.V.

Die Mitgliederversammlung des Vereins Tierfreunde Wendland e.V.  hat am 25.07.2022 auf Grundlage des § 5 seiner Vereinssatzung die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:  

§ 1 Allgemeines 

1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.  

2. Die Beitragsordnung kann gem. § 5 der Satzung nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden. Änderungen gelten grundsätzlich ab dem 01.01. des Folgejahres, sofern Mitgliederversammlung nicht anderes beschließt.  

§ 2 Beitragsverpflichtung  

  1. Die Mitglieder des Vereins sind nach § 5 der Satzung verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Dieser Beitrag beträgt: 
  • Erwachsene aktive Mitglieder – 99,00 €
  • Erwachsene Familienangehörige (Ehepartner) – 50,00 € 
  • Erwachsene inaktive und fördernde Mitglieder – 36,00 € 
  • Der Beitrag ist zum 31. März fällig. Eine gesonderte Beitragsrechnung erfolgt nicht.
  • Wird der Betrag nicht fristgerecht geleistet, erfolgt eine Mahnung. Diese ist mit Mahnkosten i. H. v. 5,00 EUR verbunden. Erfolgt auf diese Mahnung keine Zahlung wird eine letzte Mahnung ausgesprochen, welche mit Mahnkosten i.H.v. 10,00 EUR verbunden ist. Erfolgt auch auf diese Mahnung keine Zahlung, kann das Mitglied gem. § 3 der Satzung von der Mitgliederliste gestrichen werden. 
  • Erfolgt die Aufnahme des Mitglieds bis zum 30.06., ist der volle Jahresbeitrag zu leisten; erfolgt die Aufnahme nach dem 30.06., ist nur die Hälfte des Jahresbeitrags zu leisten. Eine weitere Ermäßigung findet nicht statt. Wird die Mitgliedschaft bis zum 30.06. beendet, ist nur die Hälfte des Jahresbeitrags zu leisten, ansonsten verbleibt es bei dem vollen Jahresbeitrag.
  • Der Vorstand kann in Einzelfällen bei Vorliegen wirtschaftlicher Notlagen von Mitgliedern den Beitrag ermäßigen, stunden oder erlassen.
  • Der Beitrag wird grundsätzlich im Rahmen eines SEPA-Verfahrens geleistet. Die Mitglieder sollen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die Mitgliedsbeiträge werden zum 31. März des Geschäftsjahres eingezogen.
  • Wird der Beitrag durch Überweisung oder bar geleistet, erhöht sich der jeweilige Beitrag um 3 %.  

§ 3 Beitragskonto 

Die Beiträge sind auf folgendes Vereinskonto zu entrichten:    

Deutsche Skatbank

IBAN: DE77 8306 5408 0005 2795 34

BIC: GENO DEF1 SLR

Der Vorstand